Deskriptoren: Zeitliche Staffelung von Gestaltungsrechten; Beschränkungen des Änderungsrecht; Bindung an Zustimmung von Stiftungsorganen; Stiftungszusatzurkunde; Anzahl der Stiftungszusatzurkunden.
Normen: § 9 PSG, § 10 PSG, § 13 PSG, § 30 PSG, § 33 PSG
Bei zeitlicher Staffelung der Gestaltungsrechte für den aktuell allein änderungsberechtigten Stifter bestehen zwar gewisse Grenzen bei der Ausübung seines Änderungsrechts. Diese dürfen allerdings nicht allzu eng gezogen werden, haben doch die zeitlich nachgelagerten Mitstifter mit dem Umstand, dass sie die zeitliche Staffelung akzeptiert haben, eben auch akzeptiert, dass der zeitlich vorgelagerte Mitstifter zunächst allein Änderungen vornehmen kann.