Deskriptoren: Lebensversicherung; Kapitaleinkünfte; Laufzeit Versicherung.
Normen: § 27 Abs 5 Z 3 EstG
Aus den Erläuternden Bemerkungen ist abzuleiten, dass nach dem Willen des Gesetzgebers in Fällen der Nachversteuerung nach dem VersStG (Rückkauf vor Ablauf der 10- bzw 15-Jahresfrist) auch eine Steuerpflicht im Einkommensteuerrecht gegeben sein soll. Für die Interpretation des § 27 Abs 5 Z 3 EStG bedeutet das, dass unter „Höchstlaufzeit“ die effektive Höchstlaufzeit zu verstehen ist.