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BFG: Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer: Einfamilienhaus als zum Ausschluss des Vorsteuerabzuges führendes Vermögen

JudikaturAbgabenrechtErnst MarschnerZFS 2020, 52 Heft 2 v. 5.6.2020

Deskriptoren: Vermietung Einfamilienhaus; Vorsteuerabzug; funktionierender Mietenmarkt.

Normen: § 8 Abs 2 KStG, § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG

Der/Die Beschwerdeführer/in hat anhand einer ausreichenden Anzahl von Vergleichsliegenschaften nachzuweisen, dass im Gebiet (hier: Graz) Einfamilienhäuser vergleichbarerer Gediegenheit und Exklusivität (mit vergleichbaren Kosten) errichtet (bzw saniert) und am Markt vermietet werden, sodass das Vorliegen eines funktionierenden Mietenmarktes für solche Objekte zu bejahen ist.

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