Deskriptoren: Sparkassenstiftung; stille Reserven.
Normen: § 6 Z 4 EStG, § 13 Abs 5 KStG
Der Anlassfall behandelt die Umwandlung einer anteilsverwaltenden Sparkasse in eine Sparkassen-Privatstiftung. Die in der Beteiligung an der Sparkasse aufgedeckten stillen Reserven können bis zur Veräußerung der Anteile unbesteuert bleiben und gem § 13 Abs 5 Z 2 KStG evident gehalten werden.