Deskriptoren: Einlage; Nutzungseinlage; Privatstiftung; Verdecktes Eigenkapital.
Normen: § 6 Z 6 lit a EStG, § 27 Abs 2 Z 1 EStG, § 8 Abs 1 KStG, § 13 Abs 1 Z 1 lit a KStG
Bei einer sog „Nutzungseinlage“ in eine ausländische Gesellschaft sind – im Unterschied zum Inlandsfall – gem § 6 Z 6 lit a EStG an sich Fremdvergleichspreise anzusetzen. Die Bestimmung setzt allerdings einen Betrieb oder eine Betriebsstätte im Inland voraus und findet im außerbetrieblichen Bereich keine Anwendung. Gewährt daher ein wesentlich beteiligter Gesellschafter der ausländischen Kapitalgesellschaft aus seinem Privatvermögen ein zinsloses Darlehen, kann nach Ansicht des BFG der Ansatz (fiktiver) Zinsen bei ihm nicht auf § 6 Z 6 lit a EStG gestützt werden. Die Entscheidung des BFG hat auch Auswirkungen auf Privatstiftungen.