Deskriptoren: Fremdwährungskredit; Absicherung; Zinsrisiko; Währungsrisiko.
Normen: § 16 EStG
Es besteht keine Schätzungsberechtigung. Im ersten Schritt ist die nicht abzugsfähige Währungsabsicherung zu ermitteln. Nur ein allfälliger Rest kann als Zinsabsicherung abzugsfähig sein.