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OGH: Zur Abberufung von Vorstandsmitgliedern wegen grober Pflichtverletzung

JudikaturZivilrechtZFS 2019, 97 Heft 3 v. 5.9.2019

Deskriptoren: Privatstiftung; Stiftungsvorstand; grobe Pflichtverletzung; Abberufung.

Normen: § 27 Abs 2 PSG

Ein wichtiger Grund für eine Abberufung der Vorstandsmitglieder nach § 27 Abs 2 PSG liegt jedenfalls bei grober Pflichtverletzung vor; eine solche setzt grobes Verschulden voraus. Auch das Schadenspotential der Fehlentwicklung sowie ihr vorübergehender oder dauerhafter Charakter sind zu würdigen.

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