Deskriptoren: Verdeckte Zuwendung; Vermietung an Begünstigte; Immobilien.
Normen: § 27 Abs 5 Z 7 EstG, § 12 UStG
Das BMF hat bislang iZm Immobilien, die Anteilseignern von Kapitalgesellschaften oder Begünstigten von Privatstiftungen zur Befriedigung des privaten Wohnbedürfnisses zu unangemessenen Bedingungen überlassen wurden, unter bestimmten Voraussetzungen in den KStR 2013 den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums angenommen, diese Ansicht aber nunmehr unter Hinweis auf aktuelle Judikatur revidiert.1 Im Folgenden wird die aktuelle Rechtsansicht wiedergegeben und dazu Stellung bezogen.