Deskriptoren: Nutzungszuwendung; Wohnimmobilie; Begünstigter; KESt-Bemessungsgrundlage.
Normen: § 15 Abs 3 Z 2 EStG
Die Zurverfügungstellung einer Wohnimmobilie an Begünstige unterliegt der Besteuerung mit KESt. Soweit durch den Steuerpflichtigen das Bestehen eines Mietenmarktes nicht nachgewiesen wird, ist eine Rendite von 3 bis 5 % der Besteuerung zu Grunde zu legen.