Deskriptoren: Privatstiftung; Genehmigung; Vergütung.
Normen: § 19 PSG, § 17 Abs 5 PSG, § 273 ZPO, § 34 AußStrG
Eine schlüssige Willenserklärung dahin, dass der Betrag von EUR 3.600 als „Vergütung für Vorstandsmandat“ auch dann die abschließende Vorstandsvergütung darstellen sollte, falls eine (sich als erforderlich herausstellende) gerichtliche Genehmigung des zwischen der Privatstiftung und der Rechtsanwaltsgesellschaft eines Vorstandsmitglieds geschlossenen Vertrags unterbleibt, kann nicht angenommen werden.