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VwGH: Längere Verjährungsfrist auch bei Tod des Steuerpflichtigen

JudikaturAbgabenrechtErnst MarschnerZFS 2018, 80 Heft 2 v. 1.6.2018

Deskriptoren: Verjährung; Liechtensteinische Stiftung; Kapitalvermögen.

Normen: § 207 BAO

Die Erben des Stifters einer Liechtensteinischen Stiftung zeigten dem Finanzamt Einkünfte aus dem Stiftungsvermögen an. Dabei kommt – trotz Tod des Steuerpflichtigen – die längere zehnjährige Verjährungsfrist zur Anwendung.

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