Die 4. Geldwäscherichtlinie der EU verlangt, dass die hinter einer juristischen Person stehenden wirtschaftlichen Eigentümer in ein Register gemeldet und so einem breiteren Behörden- bzw Personenkreis bekannt werden. Gerade bei Stiftungen ist es ebenso wichtig die natürlichen Personen zu kennen, die maßgeblich über das Stiftungsvermögen bestimmen bzw daraus profitieren.