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Eine ganze Fußballmannschaft als wirtschaftliche Eigentümer der Privatstiftung

EditorialKlaus Oberndorfer , Ernst MarschnerZFS 2018, 29 Heft 2 v. 1.6.2018

Die 4. Geldwäscherichtlinie der EU verlangt, dass die hinter einer juristischen Person stehenden wirtschaftlichen Eigentümer in ein Register gemeldet und so einem breiteren Behörden- bzw Personenkreis bekannt werden. Gerade bei Stiftungen ist es ebenso wichtig die natürlichen Personen zu kennen, die maßgeblich über das Stiftungsvermögen bestimmen bzw daraus profitieren.

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