Maximilian Eiselsberg hat sich nicht nur um die Entstehung des Privatstiftungsrechts vor beinahe einem Vierteljahrhundert verdient gemacht; er ist auch bis heute einer der führenden Stiftungsrechtspraktiker des Landes. Gewiss wird er auch die rezente Entscheidung des OGH 6 Ob 122/16h wahrgenommen haben, weshalb ich hoffen darf, mit einigen Anmerkungen zu diesem richtungweisenden Judikat sein Interesse zu wecken.