Den Jubilar und den Autor verbinden viele intensive Diskussionen zu gesellschafts- und steuerrechtlichen Themen des Stiftungsrechts. Dazu gehört auch das Thema dieses Beitrags, das einerseits aus steuerlicher Sicht an den Grundfesten des dem Stiftungssteuerrechts inhärenten Trennungsprinzips rüttelt, andererseits aber auch unangenehme finanzstrafrechtliche Konsequenzen haben kann, wenn die Sachverhaltsgestaltung dem Stifter, Begünstigtem oder diesen nahe stehenden Personen einen de facto uneingeschränkten Zugriff auf das Stiftungsvermögen bzw die Stiftungseinkünfte gewährt.1 Während für den Stiftungssteuerrechtspraktiker der Angriff der österreichischen Finanzverwaltung auf die ausländischen Stiftungen vorprogrammiert schien, haben die Versuche der österreichischen Betriebsprüfungspraxis, durch die österreichische Privatstiftung durchzugreifen, Erstaunen in der Beraterlandschaft ausgelöst, weil es sich gleichsam um die „Schlachtung der heiligen Kuh“ handelt. Aus der Steuerrechtsprechung der letzten Jahre lässt sich nach Meinung des Autors aber ein klares System ableiten, unter welchen Sachverhaltsvoraussetzungen ein steuerlicher Durchgriff durch in- oder ausländische Stiftungen zulässig ist. Der Autor hofft mit diesem Beitrag dem Jubilar für seine praktischen Fälle im Stiftungssteuerrecht ein solides Handwerkszeug beigestellt zu haben und wünscht ihm noch viele Jahre in voller Schaffenskraft.