Deskriptoren: Verdeckte Zuwendung; Kapitalertragsteuer; Privatstiftung.
Norm: § 27 EStG, § 95 EStG
Nach der ständigen Rspr des VwGH hat die Behörde im Ermessen die KESt auf verdeckte Zuwendungen der haftungsverpflichteten Privatstiftung oder dem Begünstigten als Steuerschuldner vorzuschreiben.