Deskriptoren: Ausschluss; Begünstigtenkreis; Stiftungsbegünstigung; kassatorische Klausel.
Normen: § 5 PSG, § 40 PSG
Dem Vorstand einer Privatstiftung ist beim Ausschluss eines Begünstigten aus dem Begünstigtenkreis ein nur durch das Gebot der Sachlichkeit und das Verbot der Willkür begrenzter äußerst weiter Ermessensspielraum eingeräumt.