Deskriptoren: Stiftungsprüfer; Jahresabschluss; Rechnungslegungspflicht.
Normen: § 14 PSG, § 37 PSG, § 40 FBG
Die Privatstiftung verliert ihre Rechtspersönlichkeit nicht schon durch die Beendigung der Abwicklung und die Vermögenslosigkeit, sondern erst durch die Löschung im Firmenbuch.