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Zur Frage, ob eine Privatstiftung grundsätzlich bis zur Löschung über einen Stiftungsprüfer verfügen muss

JudikaturZivilrechtZFS 2017, 72 Heft 2 v. 1.6.2017

Deskriptoren: Stiftungsprüfer; Jahresabschluss; Rechnungslegungspflicht.

Normen: § 14 PSG, § 37 PSG, § 40 FBG

Die Privatstiftung verliert ihre Rechtspersönlichkeit nicht schon durch die Beendigung der Abwicklung und die Vermögenslosigkeit, sondern erst durch die Löschung im Firmenbuch.

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