Durch das wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) soll ein Register geschaffen werden, in das die wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, anderen juristischen Personen und Trusts eingetragen werden. Das WiEReG ist die nationale Umsetzung der Art 30 und 31 der Richtlinie (EU) 2015/849 (4. Geldwäscherichtlinie) in Österreich und wurde am 21.4.2017 in Begutachtung versandt. Bereits am 12.7.2016 wurde durch die Regierung des Fürstentum Liechtenstein das Gesetz über das Verzeichnis mit Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer (VWEG) in die Vernehmlassung gesandt, aber aufgrund diverser Verzögerungen bei der Umsetzung der Richtlinie in den EU Mitgliedsstaaten wurde es jedoch nicht dem Landtag zur Abstimmung weitergeleitet und befindet sich derzeit noch in Schwebe. Des Weiteren ist in der derzeitigen Vernehmlassung zum VWEG die Richtlinie (EU) 2016/2258 vom 6.12.2016, mit der den Steuerbehörden der Zugang zu dem Verzeichnis wirtschaftlicher Eigentümer gewährt werden sollte noch nicht enthalten. Die Umsetzung der Richtlinie zur Schaffung eines Registers der wirtschaftlichen Eigentümer wird in den beiden Staaten durch zwei unterschiedliche Modelle umgesetzt, welche in weiterer Folge dargelegt werden.