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Die „Vermögensopfertheorie“ im Lichte des ErbRÄG 2015

AufsätzeZivilrechtJakob KepplingerZFS 2017, 3 Heft 1 v. 1.3.2017

Seit dem ErbRÄG 2015 ist die Möglichkeit von Pflichtteilsberechtigten, bei der Berechnung der Verlassenschaft die Hinzu- und Anrechnung von Vermögenswidmungen an Privatstiftungen zu verlangen, gesetzlich verankert. Diese Möglichkeit besteht jedoch nach § 782 Abs 1 ABGB nF nur dann, wenn der Verstorbene die Vermögenswidmung in den letzten beiden Jahren vor seinem Tod „wirklich gemacht hat“. Mit dieser Wortfolge hat der Gesetzgeber die sogenannte „Vermögensopfertheorie“ kodifiziert aber nicht näher konkretisiert, sodass die Theorie weiterhin zahlreiche Probleme aufwirft. Der vorliegende Aufsatz greift diese Fragen auf und versucht dabei einen Beitrag zu mehr Rechts-sicherheit zu leisten.

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