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Zur Unterscheidung zwischen inhaltlichen Beschränkungen und bloßen Modalitäten der Ausübung eines von Stiftern vorbehaltenen Änderungsrechtes

JudikaturZivilrechtGerhard HochedlingerZFS 2015, 53 Heft 2 v. 1.6.2015

Deskriptoren: Privatstiftung, Stiftungserklärung, Stifter, Änderungsrecht.

Normen: PSG § 3 Abs 2, PSG § 33

Der Oberste Gerichtshof schließt sich der in der Literatur vorgenommenen überzeugenden Unterscheidung zwischen „inhaltlichen“ Beschränkungen und bloßen „Modalitäten“ der Ausübung des Änderungsrechts an.

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