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Ein Stiftungsprüfer pro Privatstiftung

Zivilrechtliche RechtsprechungKlaus OberndorferZFS 2013, 186 Heft 4 v. 1.12.2013

OGH, 28.08.2013, 6 Ob 144/13i

Darstellung des Sachverhalts:

Mit Beschluss des Erstgerichts vom 20. April 2011 wurde eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – entsprechend den Bestimmungen der Stiftungsurkunde – auf unbestimmte Zeit zum Stiftungsprüfer bestellt. Diese Gesellschaft hat ebenso wie die Privatstiftung ihren Sitz in der Stadt Salzburg.

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