Die Tätigkeit als Vorstand einer Privatstiftung ist als selbständig einzustufen. Diese unterliegt in der Regel auch der Umsatzsteuer.
UFS, 06.09.2012, RV/0115-L/10
(Abweisung)
Aus den Entscheidungsgründen
Dem Bw ist im Jahr 2008 unstrittig ein Betrag von EUR 77.000 als Vorstandsmitglied einer Privatstiftung zugeflossen. Dem Grunde nach unstrittig ist auch, dass diese Tätigkeit als unternehmerisch und somit als an sich umsatzsteuerpflichtig beurteilt werden kann. Diese zwischen den Verfahrensparteien gleichlautende Rechtsansicht, welche gleichermaßen etwa auch für Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften gilt (vgl Ruppe/Achatz, UStG4, § 2, Tz 86 bzw Windsteig in Melhardt/Tumpel, UStG, § 2, Rz 228), wird in Bezug auf Stiftungsvorstände auch von der Literatur geteilt (Ruppe/Achatz, UStG4, § 2, Tz 88/1). Der UFS sieht daher keine Veranlassung, seiner Entscheidung eine andere Rechtsansicht zugrundezulegen.