Mit dieser Abhandlung wird der Frage nachgegangen, ob schweizerische Gesellschafter von EU-Kapitalgesellschaften nach Maßgabe der unionsrechtlichen Kapitalverkehrsfreiheit (Art 63 AEUV) Anspruch auf Erstattung der Quellensteuer auf Dividendenzahlungen im EU-Sitzstaat der ausschüttenden Gesellschaft haben, mithin im EU-Quellenstaat der Dividenden nicht höher besteuert werden dürfen als dort gebietsansässige Dividendenempfänger einschließlich einer Besteuerung auf Nettobasis. Die Analyse erfolgt exemplarisch anhand der Länderkonstellation Schweiz/Deutschland. Die Ergebnisse besitzen grundlegende Relevanz für den gesamten EU/EWR-Bereich. Der unionsrechtliche Anspruch von gebietsfremden Gesellschaftern, nach der Kapitalverkehrsfreiheit im EU-Quellenstaat mit Dividenden nicht höher besteuert zu werden als im vergleichbaren Inlandsfall, ist von der Thematik des Treaty Shoppings und des Missbrauchs abzugrenzen.

