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Die Möglichkeit, die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls abzulehnen, damit die Strafe im Wohnsitzmitgliedstaat vollstreckt wird, muss auch für Drittstaatsangehörige gelten

RechtsprechungJudikaturSuzan Topal-GökceliZfRV 2023/91ZfRV 2023, 209 Heft 5 v. 9.11.2023

Rahmenbeschluss 2002/584/JI

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