Art 17 Abs 1, Art 49 AEUV
Das in Österreich bestehende Anerkennungserfordernis ist gerechtfertigt, um es Eltern zu ermöglichen, die ihrer religiösen Auffassung entsprechende Erziehung ihrer Kinder zu wählen.
Art 17 Abs 1, Art 49 AEUV
Das in Österreich bestehende Anerkennungserfordernis ist gerechtfertigt, um es Eltern zu ermöglichen, die ihrer religiösen Auffassung entsprechende Erziehung ihrer Kinder zu wählen.