Am 12. 1. 2023 trat die VO über Subventionen aus Drittstaaten in Kraft. Diese neuen Vorschriften gegen Wettbewerbsverfälschungen durch Subventionen aus Drittstaaten erlauben es der EU, offen für Handel und Investitionen zu bleiben und dabei gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle im Binnenmarkt tätigen Unternehmen zu gewährleisten.