Mit der COVID-19 Pandemie sowie der allgemeinen Teuerung im Zuge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine ist das Thema bezahlbarer Wohnraum wieder in die Schlagzeilen gekommen. Schon seit der Finanzkrise von 2010 haben die Mitgliedstaaten der EU (bzw deren Kommunen) eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um ausreichend bezahlbaren Wohnraum sicherzustellen (zB Mietobergrenzen etc). Während die EU über keine ausdrückliche Zuständigkeit für wohnpolitische Maßnahmen verfügt, hat die Freizügigkeit unterschiedlichste Rechtsmaterien in den Anwendungsbereich des Unionsrechts gezogen. In diesem Beitrag soll untersucht werden, ob das Unionsrecht zur Überprüfung solcher Maßnahmen herangezogen werden kann und wie die Maßnahmen hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit Unionsrecht zu beurteilen sind.