Der vorliegende Beitrag untersucht die Zulässigkeit von Vorabentscheidungsersuchen nationaler Behörden. Zu diesem Zweck erfolgt zu Beginn eine Aufarbeitung des autonom zu interpretierenden Gerichtsbegriffs in Art 267 Abs 2 AEUV. Daran anschließend wird der Bogen von einschlägigen Präzedenzfällen hin zum innerstaatlichen Verwaltungsorganisationsrecht gespannt, um die aufgeworfene Rechtsfrage abschließend zu beantworten.