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Pflegen heißt erben - Erbrechtsreform in Österreich als Vorbild für Deutschland?

ErbrechtAufsatzDr. Ann-Marie KaulbachZfRV 2016/19ZfRV 2016, 135 - 141 Heft 3 v. 30.7.2016

Normen: § 677 ABGB nF; § 748 ABGB nF; § 761 ABGB nF; § 579 ABGB nF; § 745 ABGB nF; § 744 ABGB nF; § 2331 a BGB; §§ 781 ff ABGB nF; § 2057 a BGB

Schlagwörter:

Gesetzliches Erbrecht; Lebensgefährten; Pflegevermächtnis; Pflichtteilsrecht; Testament; fälschungssicher; Enterbungsgrund; Testierfreiheit; Vermächtnislösung; Schenkung

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