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Unterhalt bei aufrechter Ehe wird nach dem Ehewirkungsstatut beurteilt

ZivilprozessrechtJudikaturZfRV-LS 2011/73ZfRV-LS 2011, 268 - 269 Heft 6 v. 1.12.2011

§ 18 IPRG

Im vorliegenden Beitrag wird auf die OGH-Entscheidung 1 Ob 122/11i vom 1.9.2011 hingewiesen, welche zum Gegenstand hat, ob die Frage der Unterhaltsberechtigung während aufrechter Ehe in den Anwendungsbereich des § 18 IPRG fällt.

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