Im vorliegenden Beitrag wird auf die Entscheidung C-244/10 des EuGH vom 22.9.2011 hingewiesen, welche die Auslegung der Richtlinie 1989/552/EWG ("Fernsehen ohne Grenzen") betrifft, welche den freien Empfang und die Weiterverbreitung von Fernsehsendungen aus anderen Mitgliedstaaten gewährleisten soll.