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Haftung der Betreiber von Skigebieten für die Abfahrt auf den Skipisten

RechtsvergleichungAufsatzDr. Stefan Dejaco, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Leopold-Franzens-Universität InnsbruckZfRV 2011/35ZfRV 2011, 271 - 285 Heft 6 v. 1.12.2011

Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag befasst sich der Autor mit der Problematik der Haftung von Betreibern von Skigebieten für Schäden, die durch einen Pistenunfall entstanden sind und stellt eine rechtsvergleichende Gegenüberstellung der Rechtslage in Italien und Frankreich an. Er geht auf die rechtlichen Grundlagen der Ausübung des Winterabfahrtssports ein und erörtert, in welcher Form die Verantwortung der Betreiber jeweils besteht und welche Sorgfalts- und Sicherungspflichten ihnen nach der jeweiligen Rechtsordnung zukommen, wobei er auch auf den Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit der Wintersportler hinweist.

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