Art 87 Abs 2 AEUV
Vorliegende Entscheidung geht der Frage auf den Grund, inwieweit eine tatsächliche Wettbewerbsbeeinträchtigung in Zusammenhang mit staatliche Beihilfen für deren Rechtswidrigkeit ausschlaggebend ist.
EuGH C-71/09P
Art 87 Abs 2 AEUV
Vorliegende Entscheidung geht der Frage auf den Grund, inwieweit eine tatsächliche Wettbewerbsbeeinträchtigung in Zusammenhang mit staatliche Beihilfen für deren Rechtswidrigkeit ausschlaggebend ist.
EuGH C-71/09P