ÜArt 4 Abs 1 EVÜ; ÜArt 2 EVÜ; ÜArt 10 EVÜ
Vorliegende Entscheidung geht der Frage auf den Grund, welche Rechtsordnung anzuwenden ist, wenn eine Britin aufgrund eines Beförderungsvertrages Schadenersatzansprüche in Zusammenhang mit der Beförderung durch einen Schlepplift geltend macht.