Art 1 Abs 2 lit a EuGVVO; Art 1 Abs 1 lit a Brüssel IIa-VO
Mit seiner Entscheidung stellt der OGH die Frage in den Mittelpunkt, wie sich eine bestehende Streitanhängigkeit vor einem ausländischen Gericht auf das hierorts anhängige Aufteilungsverfahren bei einer Scheidung auswirkt.