Art 98 VO 40/94 /EG
Unter dem Aspekt des geistigen Eigentums widmet sich der EuGH der Durchsetzbarkeit von Maßnahmen in Hinblick auf die Verletzung von Gemeinschaftsmarken. Wie ist vorzugehen, wenn das Recht eines betroffenen Mitgliedsstaates keine Zwangsmaßnahmen vorsieht, die denen des Gemeinschaftsmarkenrechts ähnlich sind?