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Zwingende Bestimmungen des mangels einer Rechtswahl anzuwendenden Rechts; Arbeitnehmer, der seine Arbeit in mehreren Mitgliedsstaaten verrichtet

Europäisches ZivilprozessrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Alina Lengauer, Wien (Anmerkung)ZfRV-LS 2011/28ZfRV-LS 2011, 118 Heft 3 v. 1.6.2011

Art 6 EuGVVO; Art 8 EuGVVO

In Hinblick auf die Zuständigkeit nationaler Gerichte für die Geltendmachung von Arbeitnehmeransprüchen hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, an welchem Ort der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet.

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