Art 6 EuGVVO; Art 8 EuGVVO
In Hinblick auf die Zuständigkeit nationaler Gerichte für die Geltendmachung von Arbeitnehmeransprüchen hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, an welchem Ort der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet.
Art 6 EuGVVO; Art 8 EuGVVO
In Hinblick auf die Zuständigkeit nationaler Gerichte für die Geltendmachung von Arbeitnehmeransprüchen hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, an welchem Ort der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet.