Zusammenfassung: Die Verfasserin referiert mit ihrem Beitrag darüber, dass das Mindeststammkapital einer bulgarischen GmbH mittlerweile von 2.500,- auf den Betrag von 1,- herabgesetzt wurde, indem sie Chancen und Risiken dieses Vorgangs beleuchtet und Vergleiche mit der Rechtslage in Deutschland und England anstellt.
Rechtsgrundlagen: Art 117 bHandelsG