§ 26 Abs 1 IPRG; Art 313 Z 3 türkZGB
Vorliegendes Judikat wendet sich iZm einer Erwachsenenadoption unter der Prämisse einer mindestens fünfjährigen aufrechten Hausgemeinschaft der Frage zu, welche Rechtsordnung anzuwenden ist.
OGH 16.2.2011, 7 Ob 237/10v