Zusammenfassung: In Bezug auf eine Erwachsenenadoption mit Auslandsbezug hatte sich der OGH mit dem fraglichen Verstoß eines syrischen Erwachsenenadoptionsverbotes gegen die ordre-public-Klausel zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 6 IPRG; § 26 Abs 1 IPRG