§ 46 Abs 1 IPRG
In vorliegender Sache waren Bereicherungsansprüche und eine Kondiktion wegen Zweckverfehlung, die Anwendung österreichischen Sachrechts und der culpa in contrahendo auf den Abbruch von Vertragsverhandlungen zu thematisieren.
§ 46 Abs 1 IPRG
In vorliegender Sache waren Bereicherungsansprüche und eine Kondiktion wegen Zweckverfehlung, die Anwendung österreichischen Sachrechts und der culpa in contrahendo auf den Abbruch von Vertragsverhandlungen zu thematisieren.