Art 39 EGV
Der EuGH hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen zur Auslegung des Art 39 EG zu befassen. Im vorliegenden Fall konnte ein Gemeinschaftsangehöriger in einem Mitgliedstaat negative Einkünfte bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlage nicht geltend machen, während eine nationale Regelung dies für einen in diesem Mitgliedsstaat Ansässigen grundsätzlich zulässt.