§ 18 Abs 1 IPRG; § 20 Abs 1 IPRG; § 69 Abs 3 EheG
Die Leitsätze befassen sich mit den Rechtsfolgen der Anerkennung eines ausländischen Ehescheidungsurteils, und mit der Beurteilung eines Unterhaltsanspruchs nach österreichischem Recht, wenn dass ausländische Recht eine Scheidung mit Verschuldensausspruch nicht kennt.