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Rechtsprechung - Staatshaftung für jeden Fall des Verstoßes gegen Gemeinschaftsrecht, daher auch durch Entscheidungen nationaler Höchstgerichte

Internationales RechtZfRV 2003/43ZfRV 2003, 228 - 238 Heft 6 v. 1.12.2003

Art 48 EGV (Art 39 EG); Art 7 Abs 1 VO (EWG)Nr 1612/68 des Rates; öGehaltsgesetz; § 50a GG 1956

Die Entscheidung befasst sich mit den Voraussetzungen für die Haftung eines Mitgliedstaats für eine gemeinschaftsrechtswidrige Entscheidung eines nationalen Höchstgerichts. Mit Anmerkung von Peter Schwarzenegger.

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