§ 28 IPRG; § 21 AußStrG
Die Leitsätze befassen sich mit Fragen des maßgeblichen Rechts für die Beurteilung von sich in Österreich befindendem/liegendem beweglichen und unbeweglichen Vermögen einer deutschen Erblasserin.
OGH 20.03.2003, 6 Ob 171/02v
§ 28 IPRG; § 21 AußStrG
Die Leitsätze befassen sich mit Fragen des maßgeblichen Rechts für die Beurteilung von sich in Österreich befindendem/liegendem beweglichen und unbeweglichen Vermögen einer deutschen Erblasserin.
OGH 20.03.2003, 6 Ob 171/02v