§ 4 Z 3 UVG; Art 42 EG; VO (EWG) 1408/71
Die Leitsätze befassen sich mit dem Ziel der VO 1408/71 , und der Gemeinschaftsrechtskonformität österreichischen Rechts, welches keinen Anspruch auf Haftvorschuss bei Inhaftierung des Unterhaltspflichtigen im Ausland vorsieht.