§ 31 Abs 1 IPRG
Der Leitsatz bestimmt, dass das kausale Verfügungsgeschäft nach österreichischem Recht zu beurteilen ist, wenn die Übergabe der körperlichen beweglichen Sache in Österreich stattgefunden hat.
OGH 18.12.2002, 3 Ob 109/02d
§ 31 Abs 1 IPRG
Der Leitsatz bestimmt, dass das kausale Verfügungsgeschäft nach österreichischem Recht zu beurteilen ist, wenn die Übergabe der körperlichen beweglichen Sache in Österreich stattgefunden hat.
OGH 18.12.2002, 3 Ob 109/02d