§ 27a JN; § 42 JN; § 93 JN
Die Leitsätze befassen sich mit der Prüfung der internationalen Zuständigkeit, die nach § 27a JN schon dann anzunehmen ist, wenn die Voraussetzungen für die örtliche Zuständigkeit eines österreichischen Gerichts gegeben sind.
OGH 07.11.2002, 6 Ob 174/02k