§ 514 Abs 1 ZPO
Der Leitsatz bestimmt, dass die Anordnung der im Rechtshilfeweg beantragten Zustellung kein anfechtbarer Beschluss ist.
OGH 21.11.2002, 2 Ob 273/02i
§ 514 Abs 1 ZPO
Der Leitsatz bestimmt, dass die Anordnung der im Rechtshilfeweg beantragten Zustellung kein anfechtbarer Beschluss ist.
OGH 21.11.2002, 2 Ob 273/02i