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Leitsatz zu § 514 Abs 1 ZPO

ZivilprozessrechtZfRV-LS 2003/35ZfRV-LS 2003, 99 Heft 3 v. 1.6.2003

§ 514 Abs 1 ZPO

Der Leitsatz bestimmt, dass die Anordnung der im Rechtshilfeweg beantragten Zustellung kein anfechtbarer Beschluss ist.

OGH 21.11.2002, 2 Ob 273/02i

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