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Leitsatz zu Art 43, 50 EG

Internationales RechtZfRV-LS 2003/22ZfRV-LS 2003, 73 Heft 2 v. 1.3.2003

Art 43 EG; Art 50 EG

Der Leitsatz befasst sich mit dem Ergebnis eines Vorabentscheidungsverfahrens (C-294/00 P aracelsus-Schulen/Gräbner), das die Gemeinschaftsrechtskonformität einer nationalen Regelung, die die Ausübung der Tätigkeit eines Heilpraktikers Inhabern eines Ärztediploms vorbehält, bejaht.

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