Art 43 EG; Art 50 EG
Der Leitsatz befasst sich mit dem Ergebnis eines Vorabentscheidungsverfahrens (C-294/00 P aracelsus-Schulen/Gräbner), das die Gemeinschaftsrechtskonformität einer nationalen Regelung, die die Ausübung der Tätigkeit eines Heilpraktikers Inhabern eines Ärztediploms vorbehält, bejaht.